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KANZLEI STÄHLE
Fachanwälte
für Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie
in Berlin und Brandenburg in allen
arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
www.kanzlei-staehle.de |
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Hofladen NATURZAUBER
in Dannenwalde
Leckere Landprodukte aus der Region -
Dannenwalder Siedlungsstraße
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Öffnungszeiten:
Di. 16 - 18 Uhr
Fr. 16 - 18 Uhr
jeden 3. Samstag im Monat:
10 -12 Uhr |
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Tim
Stähle
Rechtsanwalt
Planungsrecht
z.B. zur Abwehr einer Hähnchenmastanlage
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Hier könnte ihre Werbung stehen,
wenn Sie der BI
125,- € als Unterstützung spenden,
1 Jahr mit Link auf ihre Homepage |
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Treuhandkonto
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und
Freunde, liebe MitstreiterInnen,
die Bürgerinitiative GUMTOW GEGEN TIERFABRIK hat
sich entschlossen für alle Fälle gewappnet zu sein.
Wir haben Einwendungen gegen den Plan zur Errichtung
einer Hähnchenmastanlage erhoben und hoffen, dass
die Genehmigungsbehörde den Antrag der Investoren
ablehnt. Für den Fall der Fälle sollten wir aber
vorbereitet sein.
Unterstellt, der Genehmigungsbescheid ist in der
Welt, muss innerhalb von einem Monat gehandelt
werden. Ansonsten wird dieser bestandskräftig und
kann nicht mehr angegriffen werden. Im Klartext: Es
muss dann schnell entschieden werden, ob geklagt
wird. Für diejenigen aber, die sinnvoller Weise
klagen können, also in unmittelbarer Nachbarschaft
der geplanten Anlage leben, muss kurzfristig
Klarheit herbeigeführt werden, welche Kostenrisiken
sie hierbei zu tragen haben.
Das
Risiko im Prozess vor dem Verwaltungsgericht zu
unterliegen bedeutet nicht nur den eigenen Anwalt
bezahlen zu müssen, sondern auch den gegnerischen
Rechtsanwalt und Gerichtskosten tragen zu müssen.
Wenn man gewinnt, sind zwar keine Gerichtskosten und
auch keine gegnerischen Anwaltskosten zu tragen und
auch hat die gegnerische Partei die gesetzlichen
Gebühren des Anwalts unserer MitstreiterIn zu
tragen. Dennoch verlangen Anwälte häufig höhere
Gebühren, als die gesetzlichen, da die Streitwerte
sich nicht nach der Investitionssumme richten,
sondern die Streitwerte die vom Gericht für die
Gebührenbemessung angesetzt werden, häufig deutlich
geringer sind aber der Arbeitsaufwand für die
Rechtsanwälte hoch ist.
Es
können also erhebliche Kostenrisiken auf
Klagewillige zukommen. Die Bürgerinitiative hat sich
daher entschlossen ein Treuhandkonto
einzurichten, auf welchem Unterstützer unseres
Anliegens Einzahlungen vornehmen können. Das Konto
hat die Funktion, die Verfahrenskosten, also
Anwalts- und Gerichtskosten, zu sichern, für
diejenigen, die nach Auffassung der Bürgerinitiative
mit Erfolg, weil unmittelbar betroffen, dagegen
klagen können. Da wir aber nicht erst wenn der
Bescheid in der Welt ist, mit dem Sammeln von Geld
beginnen können und auch die bloßen Zusagen Geld
hierfür zur Verfügung zu stellen und den
Betreffenden verständlicherweise als Sicherheit
nicht ausreichen, haben wir bei der Sparkasse
Prignitz ein Treuhandkonto eingerichtet.
Das
Treuhandkonto dient dem Einsammeln von Geld für eine
etwaige Klage. Jeder der hier einen Betrag der
durch
100 € teilbar ist einzahlt, sollte dies zugleich
der Anwaltskanzlei Stähle per Fax, per Mail oder
schriftlich mitteilen, so dass er oder sie als
Treugeber mit dem jeweiligen Betrag vermerkt werden
kann. So hoffen wir, einige tausend Euro zusammen zu
bekommen, damit eine Klage von den Betroffenen auch
ohne Angst vor einem hohen Kostenrisiko durchgeführt
werden kann. Sollte keine Klage notwendig sein, weil
die Genehmigungsbehörde die Anlage gar nicht
genehmigt hat, so wird das Geld an die Treugeber 1
zu 1 ausgezahlt. Abzüge für Bearbeitungen oder
zusätzliche Zahlung von Zinsen werden nicht
geleistet. Sobald konkrete Verfahrenskosten, z. B.
bereits Vorschusszahlungen an Anwälte anfallen,
werden diese zu Lasten auch des Treuhandkontos
vorgenommen. Sollten die Einzahlungen die
tatsächlichen Kosten übersteigen, werden alle
Treugeber anteilig befriedigt, d.h., es wird ihnen
ein Bruchteil des eingezahlten Betrags der sich aus
der Gesamtsumme der erfolgten Einzahlungen im
Verhältnis zur jeweiligen Einzelzahlung ergibt,
wieder an die Treugeber ausgezahlt.
Für
die Auszahlung ist es erforderlich, dass wir in der
Kanzlei die Namen, die Anschrift, möglichst auch
Telefonnummer und E-Mail genau notieren können, um
etwaige Auszahlungen reibungslos und ohne
übermäßigen bürokratischen Aufwand abwickeln zu
können.
Wer
nicht wenigsten 100 € als Treugeber aufwenden will
aber dennoch die Bürgerinitiative finanziell
unterstützen möchte, kann gerne auch einen kleineren
Betrag als Spende überweisen. Spendenbeträge werden
dann unmittelbar für die laufenden Aktionen der
Bürgerinitiative verbraucht. Eine Rückzahlung nicht
verbrauchter Spenden erfolgt nicht. Gerne können
auch größere Beträge als Spenden überwiesen werden.
Sollten Gelder nicht mehr an Treugeber zurück
überwiesen werden können, da diese nicht mehr
vorhanden sind oder nicht mehr ermittelt werden
können oder aber Spendengelder zur Unterstützung der
Initiative noch nicht verbraucht sein, so wird die
Bürgerinitiative die so verbliebenen Mittel im Sinne
der Aktivitäten der Bürgerinitiative verbrauchen,
also die Gelder einer anderen ähnlichen
Bürgerinitiative zuwenden, oder mehreren solchen
Bürgerinitiativen oder aber einer gemeinnützigen
Organisation, welche derlei Bürgerinitiativen beim
Kampf gegen Tierfabriken unterstützt.
Wir
bitten also um Überweisung von zumindest 100 € oder
einen höheren Betrag der durch 100 € teilbar sein
sollte, als Treugeldzahlung auf das Konto bei
der
Sparkasse Prignitz
Konto-Nr.: 1010004138
BLZ: 16050101
Kontoinhaber: Rechtsanwalt Klaus Stähle
Mitteilungen über Zahlungen bitte an die
Kanzleiadresse unter Angabe des GeschZ 100/13.
Mit
freundlichen Grüßen
Klaus Stähle
Rechtsanwalt

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